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Sicherheit

Sicher digital anmelden: welche Angabe wohin gehört

Der digitale Weg bleibt sicher, wenn jede Angabe nur dort landet, wo sie gebraucht wird: die PIN nur in der AusweisApp, die Sicherheitscodes nur im laufenden Antrag, die IBAN nur im SEPA-Mandat für den Zoll. Kein Portal und kein seriöser Dienst fragt die PIN per E-Mail, Telefon oder Chat ab.

  • PIN: niemandem
  • Codes: nur im Antrag
  • 30 Minuten bis zur Löschung

Unser Versprechen

Wir fragen niemals per E-Mail, Telefon oder Chat nach PIN, PUK oder Sicherheitscodes. Kommt eine solche Aufforderung angeblich von uns, antworten Sie nicht und schreiben Sie kurz an support@code-expert.de.

Übersicht

Wem geben Sie welche Angabe?

Jede Angabe im Zulassungsantrag hat genau einen Zweck und einen Empfänger. PIN, CAN und PUK geben Sie nur in die AusweisApp ein, nie an eine Person; Sicherheitscodes, eVB-Nummer und IBAN gehören ausschließlich in das Antragsformular.

Angaben im digitalen Zulassungsantrag, ihr Zweck und ihr Empfänger, Stand 17. September 2026.
AngabeWofürWohinNie an
PIN (6 Stellen)Freigabe des Online-Ausweisesnur in die AusweisApp oder den KartenleserPersonen, E-Mail, Chat
CAN (6 Stellen) und PUK (10 Stellen)dritter PIN-Versuch, Entsperrennur in die AusweisAppPersonen, E-Mail, Chat
Sicherheitscodes (7, 12 und 3 Zeichen)Nachweis, dass Sie die Originale haben (§ 21 FZV)ins Portal oder ins Formular des beauftragten DienstesKaufinteressenten, Foren, Fotos in sozialen Netzen
eVB-Nummer (7 Zeichen)Versicherungsnachweisins AntragsformularUnbeteiligte
IBANSEPA-Mandat für die Kfz-Steuerüber die Behörde an den ZollAnrufer, die „Rückstände“ kassieren wollen
AusweisfotoIdentitätsprüfung beim Weg ohne Online-Ausweisan den beauftragten Dienst und den SignaturanbieterUnbekannte, die „zur Sicherheit“ eine Kopie wollen

Echtheit

Woran erkennen Sie das echte Portal Ihrer Behörde?

Das echte Portal erreichen Sie über die offizielle Website Ihrer Stadt oder Ihres Kreises, und es fragt nach Ihrem Online-Ausweis oder Ihrer BundID — nicht nach einer Überweisung an ein privates Konto. Diese Prüfungen helfen vor dem ersten Klick.

  • Einstieg prüfen: Starten Sie auf der Website Ihrer Zulassungsbehörde, nicht über eine Anzeige in der Suche.
  • Anbieter in der AusweisApp lesen: Vor der PIN-Eingabe zeigt die App, wer welche Daten auslesen will. Passt der Name nicht zu einer Behörde oder zur BundID, brechen Sie ab.
  • Gebühr vergleichen: Das Behördenportal verlangt die amtliche Gebühr, bei einer Zulassung 12,80 € (GebOSt Nr. 221.1.1). Ein deutlich höherer Betrag spricht für einen privaten Dienst.
  • Impressum lesen: Private Dienste sind erlaubt, müssen aber offen sagen, wer sie sind. Diese Seite nennt ihre Betreiberin im Impressum.

Behördenportal

Was passiert mit Ihren Daten im Behördenportal?

Das Portal übernimmt die auslesbaren Angaben aus Ihrem Ausweismittel, prüft Ihre Eingaben maschinell und übermittelt sie mit der Entscheidung an die Zulassungsbehörde. Danach löscht es die Dialogdaten unverzüglich, bei einem Abbruch spätestens nach 30 Minuten (§ 19 Abs. 1 FZV).

  • Für die Prüfung werden eVB, Kfz-Steuerrückstände und Bankverbindung nach festgelegten Standards abgefragt (§ 19 Abs. 2 FZV).
  • Nach der Zulassung gehen die Steuerdaten an die für die Kfz-Steuer zuständige Finanzbehörde, also den Zoll (§ 26 Abs. 3 FZV).
  • Die Zulassungsdaten landen im Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (§ 23 Abs. 4 FZV).

„Die im Portal zu dem jeweiligen Dialog gespeicherten Daten sind entweder unverzüglich nach ihrer Übermittlung nach Satz 2 oder, bei einem Abbruch des Vorgangs, spätestens 30 Minuten nach dem Abbruch zu löschen.“

Weg ohne Online-Ausweis

Was passiert mit Ihren Daten beim Weg über ZulassungOnline24?

ZulassungOnline24 verarbeitet die Daten, die für Ihren Antrag nötig sind. Für die Zulassung selbst gehen sie an die Zulassungsbehörde über die Großkundenschnittstelle und an den Signaturanbieter für die digitale Unterschrift; weitere Empfänger wie Zahlungsdienstleister nennt die Datenschutzerklärung von ZulassungOnline24.

  • An den Signaturanbieter Youtrust SAS gehen die zu signierenden Dokumente sowie Name und E-Mail-Adresse; die Verarbeitung findet in der EU statt.
  • Vom Ausweis werden Ausweisart, ausstellende Behörde und Gültigkeitsdatum festgehalten, die Ausweisnummer nicht.
  • Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung von ZulassungOnline24.

Kurz beantwortet

Was fragen Halter zur Sicherheit der digitalen Zulassung?

Kurze Antworten zu den Bedenken, die vor dem ersten digitalen Antrag am häufigsten auftauchen.

Darf ein Zulassungsdienst meine PIN verlangen?

Nein. Die PIN ist Ihre persönliche Freigabe des Online-Ausweises. Ein Dienst, der ohne Online-Ausweis arbeitet, braucht sie nicht — und wer sie trotzdem verlangt, ist nicht seriös.

Kann jemand mit meinen Sicherheitscodes mein Auto abmelden?

Die Online-Abmeldung kommt laut Kraftfahrt-Bundesamt ohne Identifizierung aus; sie setzt aber die freigelegten Codes von Fahrzeugschein und Plaketten voraus. Solange die Codes verdeckt sind, kennt sie niemand. Legen Sie sie deshalb erst im Antrag frei und zeigen Sie freigelegte Codes niemandem.

Ist die Verbindung zum Online-Ausweis verschlüsselt?

Ja. Die AusweisApp stellt die Verbindung zwischen Ausweis-Chip und Diensteanbieter verschlüsselt her, und ausgelesen werden nur die Daten, die Ihnen vor der PIN-Eingabe angezeigt wurden.

Quellen: § 19 FZV · § 21 FZV · § 23 FZV · Personalausweisportal · Datenschutzerklärung ZulassungOnline24. Stand: .

Kein Online-Ausweis zur Hand? Dann per Vollmacht.

Funktioniert Ihr Online-Ausweis, ist das Portal Ihrer Zulassungsbehörde der günstigste Weg. Wenn nicht, stellt ZulassungOnline24 den Antrag als beim Kraftfahrt-Bundesamt registrierter Großkunde — Sie unterschreiben digital, eine PIN brauchen Sie nicht.

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