Fragen und Antworten
Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung — kurz beantwortet
Hier stehen die Fragen, die Halterinnen und Halter vor und während der digitalen Anmeldung stellen, jeweils mit der Vorschrift oder Quelle, auf der die Antwort beruht. Ausführliche Anleitungen finden Sie auf den Seiten zu den beiden Wegen.
Fünf Zahlen vorab
- 12,80 € Amtsgebühr für eine Online-Zulassung, 30,00 € am Schalter
- 30 Minuten steht der Bescheid im Portal zum Abruf bereit
- 6 Kalendertage bis zum Versand der Plaketten
- 14 Tage längstens ohne Plaketten fahren
- 1 Monat Vorbehalt der Nachprüfung
Grundlagen
Was bedeutet es, ein Auto digital anzumelden?
Ein Auto digital anmelden heißt: Sie stellen den Zulassungsantrag über das Internet, und die zuständige Zulassungsbehörde entscheidet, ohne dass Sie am Schalter erscheinen. Rechtsgrundlage sind die Vorschriften zur internetbasierten Zulassung in §§ 18 bis 31 FZV.
„Sofern ein nach dieser Verordnung erforderlicher Antrag elektronisch gestellt werden soll, hat dies über das von der Zulassungsbehörde hierfür eingerichtete informationstechnische System (Portal) zu erfolgen.“
Wer entscheidet über meinen digitalen Antrag?
Die Zulassungsbehörde, die für Ihren Wohnsitz oder den Sitz Ihres Unternehmens zuständig ist. Das gilt im eigenen Portal genauso wie beim Antrag über einen Großkunden.
Was ist die BundID?
Die BundID ist das Nutzerkonto des Bundes für Online-Verwaltungsleistungen. Anmelden können Sie sich mit Benutzername und Passwort, mit ELSTER-Zertifikat oder mit dem Online-Ausweis; für die Kfz-Zulassung braucht es mindestens das ELSTER-Zertifikat, das das Vertrauensniveau „substantiell“ erreicht.
Was ist die Großkundenschnittstelle?
Ein Zugang des Kraftfahrt-Bundesamts, über den registrierte Unternehmen Zulassungsanträge elektronisch stellen — für sich selbst oder mit Vollmacht für andere (§§ 33 und 37 FZV). Registrieren können sich juristische Personen mit regelmäßig mehr als 500 Anträgen im Jahr.
Brauche ich für die digitale Anmeldung einen Termin?
Nein. Der Antrag geht als Datensatz an die Behörde und ist von deren Terminvergabe getrennt. Einen Termin brauchen Sie nur für Fälle, die § 26 Abs. 1 FZV vom Online-Weg ausnimmt.
Gilt die digitale Anmeldung auch für Motorrad, Anhänger und Wohnmobil?
Ja, die Vorschriften gelten für zulassungspflichtige Fahrzeuge allgemein. Entscheidend ist, dass die Kennzeichenart online zugelassen ist: allgemeines Kennzeichen, bereits zugeteiltes H-Kennzeichen, Saison- oder E-Kennzeichen.
Ablauf und Fristen
Wie lange dauert es, ein Auto digital anzumelden?
Die Eingabe ist in Minuten erledigt, wenn alle Unterlagen bereitliegen. Entscheidet die Maschine, steht der Bescheid sofort bereit; bei Handbearbeitung dauert es länger, eine feste Frist gibt es dafür nicht. Nach einer automatisierten Entscheidung verschickt die Behörde die Unterlagen spätestens 6 Kalendertage nach dem Abruf.
Kann ich am Wochenende digital anmelden?
Ausfüllen und absenden können Sie jederzeit, sofern das Portal erreichbar ist. Ob sofort entschieden wird, hängt von der maschinellen Prüfung ab; eine Handbearbeitung findet zu den Arbeitszeiten der Behörde statt.
Ab wann darf ich nach der digitalen Anmeldung fahren?
Nach dem Abruf der automatisierten Entscheidung, mit einem gut lesbaren Ausdruck im Auto und den Schildern mit dem zugeteilten Kennzeichen. Ohne Plaketten geht das bis zu deren Empfang, längstens 14 Tage (§ 31 FZV).
Brauche ich neue Kennzeichenschilder?
Nur bei einer neuen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Die Schilder lässt der Halter prägen; die Behörde schickt Plakettenträger und Vorgaben zu Maßen und Schrift (§ 26 Abs. 4 Nr. 1 FZV). Bleibt das Kennzeichen, bleiben auch die Schilder.
Kann ich einen gekauften Gebrauchtwagen digital auf mich anmelden?
Ja, als Halterwechsel. Sie brauchen die Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, dazu eVB-Nummer, SEPA-Mandat und einen gültigen HU-Termin.
Kosten und Steuer
Wie viel spart die digitale Anmeldung gegenüber dem Schalter?
Bei der Amtsgebühr einer Zulassung sind es 17,20 €: 12,80 € online statt 30,00 € am Schalter (GebOSt Nr. 221.1.1 und 221.1). Dazu kommen gesparte Wege und Wartezeit. Wer den Antrag über einen Dienst stellt, zahlt dessen Endpreis — bei ZulassungOnline24 79,99 € für eine Umschreibung.
Muss ich die Kfz-Steuer vorab bezahlen?
Nein. Sie erteilen ein SEPA-Mandat, und der Zoll zieht die Steuer ein — in der Regel jährlich im Voraus (§ 11 KraftStG). Zugelassen wird außerdem nur, wenn keine Steuerrückstände von 5 € oder mehr bestehen (§ 13 Abs. 2 KraftStG).
Darf die Kfz-Steuer von einem fremden Konto abgebucht werden?
Ja. § 13 Abs. 1 KraftStG erlaubt das Mandat für ein Konto des Halters oder eines Dritten; die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber muss es erteilen.
Bekomme ich ein E-Kennzeichen auch digital?
Ja. Die Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge gehört zu den Kennzeichenarten, die online zugeteilt werden dürfen (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d FZV).
Was kostet ein Wunschkennzeichen bei der digitalen Anmeldung?
Die Amtsgebühr steigt um 10,20 €; die vorherige Reservierung kostet 2,60 € (GebOSt Nr. 230). Ein selbst reserviertes Wunschkennzeichen übernimmt ZulassungOnline24 ohne Aufpreis.
Quellen: FZV · GebOSt, Anlage · § 11 KraftStG · § 13 KraftStG · Personalausweisportal: BundID. Stand: .