Digitale Kfz-Zulassung
Auto digital anmelden: Welcher Weg funktioniert bei Ihnen?
Ein Auto melden Sie auf zwei Wegen digital an: selbst im Portal Ihrer Zulassungsbehörde, wenn Sie sich dort mit Online-Ausweis oder BundID ausweisen, oder per digitaler Vollmacht über einen beim Kraftfahrt-Bundesamt registrierten Großkunden. Beide Wege enden bei derselben Behörde. Welcher bei Ihnen trägt, klären drei Fragen.
- 12,80 € Amtsgebühr online
- 30 Minuten Abruffenster
- Stand 17. September 2026
- IdentitätOnline-Ausweis oder Vollmachtgeprüft
- SicherheitscodesFahrzeugschein 7 · Fahrzeugbrief 12 Zeichenerfasst
- eVB und SEPAVersicherung und Kfz-Steuerverifiziert
- Gebührvor dem Absenden fälligbezahlt
- Entscheidung30 Minuten zum Abrufbereit
Schematisch, Zeiten in Minuten als Beispiel. Entscheidet die Behörde von Hand, dauert es länger.
Wegwahl
Welcher digitale Weg passt zu Ihrem Fall?
Drei Fragen entscheiden: Ist Ihr Fall überhaupt online zulässig? Können Sie sich im Portal elektronisch ausweisen? Und wollen Sie den Antrag selbst ausfüllen? Die Tabelle ordnet die häufigsten Antworten dem passenden Weg zu — mit dem Grund aus Verordnung oder Behördenpraxis.
| Ihre Lage | Passender Weg | Warum |
|---|---|---|
| Online-Ausweis eingeschaltet, PIN bekannt, NFC-Handy oder Kartenleser da | Behördenportal | Die Identifizierung nach § 20 Abs. 2 FZV klappt; Sie zahlen nur die Amtsgebühr. |
| BundID-Konto mit ELSTER-Zertifikat | Behördenportal, wenn es die BundID-Anmeldung anbietet | Laut Bundesverkehrsministerium reicht das statt des Online-Ausweises. |
| PIN vergessen, gesperrt oder Online-Funktion ausgeschaltet | Vollmacht an einen Großkunden | Eine neue PIN gibt es nur im Bürgeramt; der Rücksetzbrief ist seit 29. Dezember 2023 ausgesetzt. |
| Sie wollen das Auto für eine andere Person anmelden | Vollmacht an einen Großkunden oder Schalter | Im Portal muss sich der Halter selbst ausweisen (§ 20 Abs. 1 FZV). |
| Erstes H-Kennzeichen, geänderte Fahrzeugdaten oder Papiere ohne Sicherheitscode | Schalter mit Termin | § 26 Abs. 1 FZV nimmt diese Fälle vom Online-Weg aus. |
| Sie wollen nur abmelden | Portal oder Dienst | Die Abmeldung funktioniert laut KBA ohne Identifizierung; ein Großkunde braucht dafür keine Vollmacht. |
Nicht jede Behörde bietet jeden Vorgang gleich an. Welche Zulassungsbehörden am Online-Verfahren teilnehmen, zeigt seit dem 28. Oktober 2025 das i-Kfz-Dashboard im Statistikportal des Kraftfahrt-Bundesamts.
Gegenüberstellung
Was unterscheidet das Behördenportal vom Weg per Vollmacht?
Der Unterschied liegt vor der Behörde: wer den Antrag stellt, wie die Identität belegt wird und wo die Entscheidung ankommt. Die Prüfung selbst ist dieselbe — Sicherheitscodes, eVB, SEPA-Mandat und Hauptuntersuchung verlangt die Verordnung auf beiden Wegen.
| Merkmal | Portal der Behörde | Großkunde mit Vollmacht |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 19 FZV | §§ 33 bis 37 FZV |
| Wer stellt den Antrag? | Sie selbst als Halter | der Großkunde für Sie (§ 37 Abs. 2 Nr. 2 FZV) |
| Identität | Bürgerkonto, Online-Ausweis oder notifizierte eID | Vollmacht nach Anlage 12 FZV; bei ZulassungOnline24 digital unterschrieben nach Ausweisprüfung |
| PIN nötig? | ja, 6-stellig | nein |
| Eingabefehler | bis zu 3 Berichtigungen, dann Abbruch (§ 20 Abs. 4 FZV) | Prüfung durch den Dienst vor der Einreichung |
| Entscheidung | im Portal, 30 Minuten zum Abruf (§ 23 Abs. 1 FZV) | im Postfach des Großkunden (§ 37 Abs. 3 FZV), der sie weitergibt |
| Kosten Neuwagen | 12,80 € Amtsgebühr (GebOSt Nr. 221.1.1) | 129,99 € Endpreis |
| Kosten Gebrauchtwagen | 9,90 € bis 12,40 € Amtsgebühr je nach Fall | 79,99 € Endpreis |
Offen gesagt
Diese Seite betreibt dieselbe Firma wie ZulassungOnline24. Wenn Ihr Online-Ausweis funktioniert, ist das Portal Ihrer Behörde trotzdem der günstigste Weg — dort zahlen Sie keinen Dienstleister.
Hintergrund
Warum gibt es überhaupt zwei digitale Wege?
Weil die Fahrzeug-Zulassungsverordnung zwei Zugänge kennt: das Portal jeder Zulassungsbehörde für Halter, die sich selbst elektronisch ausweisen, und seit September 2023 die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für registrierte Unternehmen, die Anträge auch für andere stellen.
„Ein elektronischer Antrag erfordert eine sichere Identifizierung des Halters.“
Genau diese Identifizierung ist die Hürde des Portals: Ohne Online-Ausweis, eID-Karte, elektronischen Aufenthaltstitel oder eine BundID auf dem Niveau „substantiell“ kommt niemand bis zum Antrag. Der Großkunde weist sich dagegen selbst gegenüber der Schnittstelle aus und legt Ihre Vollmacht vor.
- Großkunde kann nur eine juristische Person des Privatrechts werden, die regelmäßig mehr als 500 Anträge im Jahr stellt (§ 34 Abs. 1 FZV).
- Das Bundesverkehrsministerium plant bis zum Ende der Legislaturperiode ein zentrales i-Kfz-Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt für Standardvorgänge (Seitenstand 19. Dezember 2025).
- Bis dahin betreibt jede Zulassungsbehörde ihr eigenes Portal — zuständig ist die Behörde am Wohnsitz.
Kosten
Was kostet es, ein Auto digital anzumelden?
Im Behördenportal zahlen Sie nur die amtliche Gebühr: 12,80 € für eine Zulassung, am Schalter wären es 30,00 € (GebOSt Nr. 221.1.1 und 221.1). Über ZulassungOnline24 zahlen Sie 79,99 € für Umschreibung oder Wiederzulassung und 129,99 € für einen Neuwagen — Amtsgebühren eingeschlossen.
| Fall | Portal (online) | Schalter | ZulassungOnline24 |
|---|---|---|---|
| Neuwagen | 12,80 € | 30,00 € | 129,99 € |
| Gebrauchtwagen aus anderem Bezirk, neues Kennzeichen | 12,10 € | 27,10 € | 79,99 € |
| Gebrauchtwagen im selben Bezirk, Kennzeichen bleibt | 10,40 € | 24,20 € | 79,99 € |
| Abgemeldetes Auto wieder zulassen | 12,80 € | 30,00 € | 79,99 € |
Zusätzlich fallen je nach Fall an: 10,20 € für ein Wunschkennzeichen, 0,30 € für den Plakettenträger und die Kennzeichenschilder vom Schilderpräger. Über die Großkundenschnittstelle kommen 0,70 € je Antrag hinzu (GebOSt Nr. 129) — bei ZulassungOnline24 im Endpreis enthalten.
Kurz beantwortet
Was fragen Halter vor der digitalen Anmeldung?
Die fünf Fragen, die vor der Wahl des Weges am häufigsten offen sind — jeweils mit der Stelle, an der es genauer steht.
Ist eine digitale Zulassung genauso gültig wie am Schalter?
Ja. Entscheidet die Maschine, gilt die Zulassung am Tag als bekannt gegeben, an dem das Portal die Entscheidung anzeigt und den Bescheid bereitstellt (§ 23 Abs. 2 FZV). Die Behörde kann eine automatisierte Entscheidung einen Monat lang nachprüfen.
Reicht der Reisepass für die digitale Anmeldung?
Für das Behördenportal nicht, denn der deutsche Reisepass hat keine Online-Ausweisfunktion. Für die digitale Unterschrift bei ZulassungOnline24 wird dagegen ein Personalausweis oder Reisepass per Kamera geprüft; ein Führerschein genügt dort nicht.
Brauche ich für das Portal einen Kartenleser?
Nein. Ein Smartphone mit NFC und der kostenlosen AusweisApp liest den Ausweis. Die App kann das Smartphone auch als Kartenleser für den Rechner koppeln, falls Sie den Antrag lieber am großen Bildschirm ausfüllen.
Was passiert, wenn ich den Bescheid nicht innerhalb von 30 Minuten abrufe?
Dann schickt die Behörde einen Ausdruck per Post (§ 23 Abs. 1 Satz 2 FZV). Sofort losfahren können Sie in diesem Fall nicht, weil die Fristen für Fahrten ohne Plaketten erst mit dem Abruf beginnen.
Kann ich im Portal ein Auto für meinen Partner oder meine Eltern anmelden?
Nicht mit Ihrem eigenen Ausweis: Das Portal verlangt die Identifizierung des Halters. Für eine andere Person gehen Sie mit deren Vollmacht zum Schalter oder beauftragen einen Großkunden, dem der Halter die Vollmacht digital erteilt.
Quellen: FZV · GebOSt, Anlage · Bundesverkehrsministerium: i-Kfz · Kraftfahrt-Bundesamt: i-Kfz. Stand: .